Allgemeine Geschäftsbedingungen der Show für kleine Leute Veranstaltungs-Service GmbH
- Die Auftragserteilung (oder auch Änderung) zur Miete oder zum Kauf von Spielaktionsgeräten, der Veranstaltungsorganisation sowie sonstiger Leistungsangebote erfolgt grundsätzlich in Schriftform. Ausnahmen sind nur im beiderseitigen Einverständnis möglich. Grundsätzlich sind Veranstaltungsverträge und -aufträge bis 28 Tage vor der Veranstaltung von jedem Vertragspartner kündbar.Bei Kündigung vor der Veranstaltung innerhalb 7-27 Tage sind 50% der vertraglich vereinbarten Summe fällig. Bei Kündigung von weniger als 7 Tagen 100% . Kaufverträge können nur innerhalb von 24 Std. nach Abschluß gekündigt werden.
- Der Mieter/Käufer bestätigt die mängelfreie Übernahme auf einem Lieferschein. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (maximal 1 Tag nach der Übergabe bei Kauf bzw unmittelbar nach dem Aufbau bei Miete).
- Die veröffentlichten Preislisten sind in der Regel 1 Jahr gültig. Sie verlieren aber ihre Gültigkeit, wenn durch veränderte Einkaufskonditionen eine Änderung im laufenden Geschäftsjahr notwendig wird. Unsere auf Anfrage erstellten Angebote gelten, wenn nicht anders vereinbart, 1 Monat. Die in unseren Prospekten abgebildeten Fotos sind z.T. Archivaufnahmen, die den gelieferten Spielaktionsgeräten annähernd entsprechen. Das gilt insbesondere für die Farbgestaltung und Verbesserungen im Sinne des technischen Fortschritts.
- Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer, die in der Rechnung ausgewiesen wird. Sollten weitere Kosten, z.B,. durch Bauabnahmen, entstehen, trägt der Mieter die Kosten und führt auch das notwendige Anmeldeverfahren durch. Die vereinbarte Zahlung ist mit der Übergabe fällig (Selbstabholer bei Abholung, Betrieb durch SFKL nach erfolgtem Aufbau, Künstler und Animateure vor dem Auftritt, Kauf von Waren bei Lieferung, Anzahlung bei Neubestellung oder wird durch einen schriftlichen Vertrag bestimmt. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung werden Mahngebühren und Verzugszinsen sowie ggf. weitere Kosten geltend gemacht.
- Besondere Bedingungen zur Vermietung von Spielaktionsgeräten in Eigenverantwortung des Mieters: Der Mieter haftet für Sach- und Haftpflichtschäden die während der Zeit der Überlassung verursacht werden. Ein Unfall oder Diebstahl im Zusammenhang mit einem der Geräte ist unverzüglich dem Vermieter zu melden. Der Mieter verpflichtet sich die Geräte gegen Diebstahl und Vandalismus zu sichern. Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äussere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u.a.) sowie die Besonderheiten des Auf – und Abbau und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und -richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm , Schnee, Frost o.ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten , verschmutzen oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch SFKL angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 30 Min. die Abholzeit + 30 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.
- Besondere Bedingungen zur Vermietung von Spielaktionsgeräten durch Betreuung SFKL: Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äussere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und ausserhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen.
- Besondere Bedingungen zum Verkauf von Spielaktionsgeräten: Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Auftragserteilung, bei vereinbarter Anzahlung mit Zahlungseingang. Wenn die Lieferfrist über 28 Tage nach dem vereinbarten Termin nicht eingehalten werden kann, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Kosten gegenüber dem Verkäufer können nicht geltend gemacht werden. Das Eigentumsrecht der erworbenen Ware geht erst mit der vollständigen Bezahlung an den Käufer über.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit im übrigen.